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Geschäftsprozessdokumentation gewinnt Stellenwert durch VbVG |
| Wien, 17.3.2006 |
Mit der Einführung eines Unternehmensstrafrechtes, das auf verschiedenen EU- und anderen internationalen Vorgaben beruht, betritt Österreich Neuland. Ein gerichtliches Verfahren war bisher immer an individuelles Verschulden einer natürlichen Person gebunden.
Ab 1.Jänner 2006 gilt das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) oder "Unternehmensstrafrecht" in Östereich. Damit können Unternehmen für gerichtlich strafbare Handlungen ihrer Entscheidungsträger und Mitarbeiter mit strafechtlichen Sanktionen belegt werden. Als zweckmässige Massnahme eines strafrechtlichen Risikomanagement wird dabei eine zweckmässige Geschäftsprozessdokumentation mit seinen Organisationsrichtlinien gesehen.
Was ist der Hintergrund der Novelle? Die Komplexität größerer Unternehmen bringt es mit sich, dass häufig die Verantwortung auf viele Mitarbeiter aufgesplittet ist. Kommt es in solchen Fällen zu strafbaren Handlungen, ist die Schuld des einzelnen Beteiligten unter Umständen so gering, dass eine strenge Bestrafung nicht in Frage kommt. Dagegen kann der Vorteil, den das Unternehmen daraus zieht, enorm sein. Ein bloß zivilrechtlicher Anspruch schien für einen Ausgleich ungeeignet, weil bei einem solchen wiederum das Prozessrisiko zu einem Ungleichgewicht führt. Die internationalen Vorgaben ließen die Möglichkeit einer verwaltungsstrafrechtlichen oder einer gerichtlichen Intervention. Österreich hat sich nach eingehender Diskussion für die Eingliederung in die Strafgerichtsbarkeit entschieden.
Nach dem neuen Gesetz können nun auch gegen Verbände Strafverfahren geführt werden. Als Verbände anzusehen sind alle juristische Personen, aber auch bestimmte Personengesellschaften. Voraussetzung ist, dass im Rahmen des Verbandes von Personen, die für den Verband handeln, eine Straftat begangen wurde, und zwar entweder zu seinen Gunsten oder in Verletzung einer ihn treffenden Pflicht, wobei die Voraussetzungen unterschiedlich sind, je nachdem ob die Straftat von einem einfachen Mitarbeiter oder von einem Verbandsverantwortlichen begangen wurde.
Bei Fragen zur Risikovermeidung durch Geschäftsmodellierung wenden Sie sich bitte an office@team4e.com. |
Verbandsverantwortlichkeitsgesetz
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